S. 1, 3; GWP 2012, S. 40) – eingesetzt. Mit allen Abweichungen kommt die Beschwerdegegnerin (aus aktueller Sicht) auf einen Mittelbedarf von rund Fr. 1'108'333.00 pro Jahr (Erw. II/5.2.1) anstatt rund Fr. 1'000'000.00 gemäss Bericht der D. AG vom 26. September 2019 (S. 4). Die veranschlagten Investitionsausgaben übersteigen die Empfehlungen des Fachbüros somit um rund Fr. 1'300'000.00 (12 x Fr. 108'333.00). Die allenfalls etwas allzu zuversichtliche Investitionsplanung der Beschwerdegegnerin könnte in diesem Umfang gekürzt werden (siehe dazu im Weiteren Erw. II/5.2.3).