Bei den Investitionen fällt sodann auf, dass die Ausbauprojekte, welche im Bericht der D. AG vom 26. September 2019 in zwei Phasen aufgeteilt sind (bis 2030 Phase 1, bis 2039 Phase 2), im Investitionsplan 2021 – 2032 enthalten sind. Nach Angaben der Beschwerdegegnerin wurde dieses Vorgehen gewählt, um keinen Unterbruch bei den Investitionen zu haben (vgl. Vorakten, act. 144). Zudem wurde betont, im Finanzplan seien keine Projekte enthalten, die nicht gebaut würden; man könne keine Positionen einfach rausstreichen (Vorakten, act. 148). Die Ausbauinvestitionen der 2. Phase (2031 – 2039) sind somit bereits in den Investitionsplan 2021 – 2032 aufgenommen.