Namentlich die während des Verfahrens eingefügte Position "Ersatz Wasserleitungen (Werterhalt)" führte zu einer massiven Erhöhung des Investitionsbedarfs. Für die Jahre 2021 – 2025 sind im Investitionsplan für die genannte Position Fr. 2'500'000.00 vorgesehen, d.h. durchschnittlich Fr. 500'000.00 pro Jahr. Für die Jahre 2026 bis 2032 sind Fr. 800'000.00 pro Jahr vorgesehen. Unter Bezugnahme zum GWP 2012 (S. 40), zum Bericht der D. AG vom 26. September 2019 (S. 1), zu den Ergebnissen der vorinstanzlichen Verhandlung sowie zur eigenen (fachrichterlichen) Einschätzung beurteilte die Vorinstanz diesen Betrag als fachlich ausgewiesen.