ist deshalb ein Blick auf die künftige Entwicklung geboten (oben Erw. II/4.3; angefochtener Entscheid, S. 24). Gemäss dem Investitionsplan Wasserwerk sollen 2021 – 2032 Investitionen von total Fr. 13'306'000.00 getätigt und Anschlussgebühren von Fr. 2'450'000.00 eingenommen werden (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 2); dies entspricht Nettoinvestitionen von Fr. 10'856'000.00. Durchschnittlich sollen rund Fr. 1'108'333.00 pro Jahr investiert (= Fr. 13'306'000.00 : 12) und Fr. 204'167.00 pro Jahr an Anschlussgebühren (= Fr. 2'450'000.00 : 12) eingenommen werden. Die Betriebsrechnung wird auch in den künftigen Jahren negativ ausfallen;