5. 5.1. 5.1.1. Bezüglich der Spezialfinanzierung Wasserwerk hielt die Vorinstanz gestützt auf die Investitionsrechnungen fest, im Zeitraum 2008 bis 2019 seien Anschlussgebühren von rund Fr. 4'927'309.00 eingenommen und Fr. 4'319'234.00 investiert worden; es resultiere ein Einnahmenüberschuss von rund Fr. 608'075.00 (ohne Kantonsbeiträge). Die laufende Rechnung weise für den Zeitraum von 2008 bis 2019 einen Fehlbetrag von Fr. 2'727'374.00 auf. Die Spezialfinanzierung Wasserwerk habe trotz des Ausgabenüberschusses über den Betrachtungshorizont per 31. Dezember 2019 ein Nettovermögen von Fr. 9'588'518.00 gehabt (angefochtener Entscheid, S. 22).