Im Gegensatz zu einem normalen Bewilligungs- oder Gesuchsverfahren, wo Sach- und Rechtslage an einem bestimmten, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zu prüfen sei, sei bei einer geltend gemachten Verletzung des Kostendeckungsprinzips zu beurteilen, ob dieses über einen langen Zeitraum und insbesondere auf eine mit entsprechenden Unsicherheiten behafteten Zukunft (Planungshorizont von 10 Jahren) eingehalten werde. Schlösse man eine Anpassung zukunftsgerichteter Finanzpläne bei hängigen Abgabestreitigkeiten von vornherein aus, müsste das kommunale Planungsermessen erheblich vergrössert werden, wenn die langfristige Funktion des jeweiligen Spezialfi-