Es wäre sachlich nicht zu rechtfertigen, ein sich im Betrachtungshorizont neu klar abzeichnendes Projekt nicht zu berücksichtigen, nur weil es im Investitionsplan zum Zeitpunkt der Einspracheerhebung noch nicht enthalten gewesen sei. Dem Spezialfinanzierungsbetrieb sollten nicht Mittel entzogen werden, - 18 -