S. 4 f., siehe auch Duplik, S. 3 ff.). Soweit die Beschwerdeführerin weiter vorbringe, die Verzinsung auf dem Eigenkapital sei nicht eingerechnet worden, treffe dies nicht zu. In den Rechnungen Wasser und Abwasser werde jeweils unter dem Titel "Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit" die Position "Finanzertrag" aufgeführt. Dabei handle es sich um die Verzinsung des Eigenkapitals. Die Beschwerdeführerin vernachlässige im Übrigen, dass ein Umfeld von Negativzinsen bestehe. Seitens der Beschwerdegegnerin werde zwar versucht Negativ-Zinszahlungen zu verhindern, dennoch könnte der Fall eintreten, dass eine solche anfalle (Beschwerdeantwort, S. 6; Duplik, S. 5 f.).