Replik, S. 4 ff.). Die von der Beschwerdegegnerin prognostizierten Einnahmen der Wasser- bzw. Abwasseranschlussgebühren, welche die Vorinstanz unhinterfragt übernommen habe, seien viel zu tief angesetzt. Gerade weil Prognosen für die Zukunft schwierig vorzunehmen seien, hätte die Vorinstanz bei der Bestimmung der prognostizierten Einnahmen der Wasser- bzw. Kanalisationsanschlussgebühren mindestens auf die durchschnittlichen Einnahmen in der Vergangenheit abstellen müssen. Angesichts der zu erwartenden Zunahme der Bautätigkeit und der sich bereits realisierten Erhöhung des Preisniveaus wäre eine Erhöhung von z.B. 50 % vorzunehmen.