Hinsichtlich der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung führte die Vorinstanz zusammenfassend aus, die Grenze, ab der von einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips auszugehen sei, liege bei Fr. 3'271'666.00 (2 x Fr. 1'635'833.00). Die Finanzplanung Abwasserbeseitigung 2020 – 2031 weise per Ende 2031 ein Defizit von Fr. 10'670'000.00 aus.