Über den ganzen Verwaltungszweig gesehen wäre eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips ohne weitere auszuschliessen. Die Benützungsgebühren würden jedoch absichtlich tief gehalten, was eine getrennte Prüfung verlange, wenn es zu Lasten der Anschlussgebühren gehe. Letzteres sei bisher nicht so gewesen. Die zu tiefen Benützungsgebühren dienten dem Abbau des vorhandenen Vermögens, während die Investitionsausgaben aus den Investitionseinnahmen hätten gedeckt werden können. In den kommenden Jahren solle sich dies aber ändern, weshalb auch die getrennte Prüfung, d.h. ohne Berücksichtigung des erwarteten Defizits der Betriebsrechnung, vorzunehmen sei.