Fr. 125.00 pro Anschlusseinheit). Die Gebühren und Beiträge werden fällig zu 80 % bei Baubeginn (zzgl. MWSt) und zu 20 % nach erfolgter Kontrolle der Anschlusseinheiten und Rechnungsstellung der Gemeinde (zzgl. MWSt) (Art. 30 AR).