2. In Gutheissung der Beschwerde werden die definitiven Abwasseranschlussgebühren auf CHF 200'000.00 (inkl. MWST) festgesetzt. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin einen Betrag von CHF 430'331.20 an provisorisch zu viel bezahlten Abwasseranschlussgebühren zurück zu bezahlen. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 15'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 516.00 und den Auslagen von CHF 434.00, zusammen CHF 15'950.00, werden vollumfänglich der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt.