"1. In Gutheissung der Beschwerde werden die definitiven Wasseranschlussgebühren auf CHF 250'000.00 (inkl. MWST) festgesetzt. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin einen Betrag von CHF 221'962.50 an provisorisch zu viel bezahlten Wasseranschlussgebühren zurück zu bezahlen.