2. Ebenfalls am 28. Februar 2018 erhob die A. AG gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 22. Januar 2018 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (nachfolgend: SKE). Sie beantragte eine Herabsetzung der Wasser- und Abwasseranschlussgebühren.