2. Mit Verfügung vom 22. November 2016 wurden die definitiven Anschlussgebühren (Wasser und Abwasser) festgesetzt: Die Bauherrin (A. AG) wurden zusätzliche Wasseranschlussgebühren von Fr. 175'740.15 (inkl. MWSt) und zusätzliche Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 493'057.80 (inkl. MWSt) auferlegt. Gegen die definitiven Anschlussgebühren (Wasser und Abwasser) erhob die A. AG Einsprache.