Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 1. September 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Steuerkommission X. veranlagte die Eheleute A. und B. am 19. Juli 2019 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 283'400.00. Dabei liess sie den geltend gemachten Abzug für Beiträge an die Säule 3a von A. lediglich in der Höhe von Fr. 9'207.00 anstatt im begehrten Betrag von Fr. 33'839.00 zu.