Die neuen Eigenmietwerte seien daher nicht nur um 9% zu hoch, "sondern nach der willkürlichen Erhöhung sage und schreibe 25.2% viel zu hoch" (Beschwerdeschrift, S. 4 Ziff. 6c). Als Beleg für diese Behauptung legt der Beschwerdeführer, gestützt auf Mietangebote im Internet aus dem Jahr 2018, eine Aufstellung betreffend Mieten für zwölf 4.5-Zimmerwohnungen in X. (niedrigste Miete Fr. 1'700.00, höchste Miete Fr. 2'190.00) auf (Beilage 12 zur Beschwerde).