Rechtsschutz ausgerichtetes Rechtsmittelverfahren sich – mit dem Weiterzug der Angelegenheit auf dem Beschwerdeweg – vor Verwaltungsgericht in ein Normenkontrollverfahren verwandelt. Ein solches Verfahren wäre vielmehr selbständig einzuleiten. Dementsprechend ist auf die Beschwerde, soweit der Beschwerdeführer damit eine generelle Anpassung bzw. Herabsetzung der Eigenmietwerte von in der Gemeinde X. gelegenen, selbstbewohnten Liegenschaften bezweckt, nicht einzutreten.