2. 2.1. Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 teilte das KStA A. mit, dass der Grosse Rat beschlossen habe, die Eigenmietwerte im Kanton Aargau den aktuellen Marktverhältnissen anzupassen. Dementsprechend werde der Eigenmietwert seiner Wohnung ab 1. Januar 2016 um 9% auf Fr. 17'046.00 angehoben, bei gleichbleibendem Vermögenssteuerwert von Fr. 362'400.00. Der neue Eigenmietwert gelte ab dem Steuerjahr 2016. Mit einem Schreiben vom gleichen Tag wurde A. ausserdem eine Anhebung des Eigenmietwerts der beiden Garagen mitgeteilt.