1.2. Am 10. Oktober 2012 eröffnete das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion Grundstückschätzung (GS), A. als Ersteinschätzung den Eigenmietwert (Fr. 15'639.00; gültig ab 1. Dezember 2011) und den Vermögenssteuerwert (Fr. 362'400.00; gültig ab Steuerperiode 2011) seiner 4.5-Zimmerwohnung. Gleichentags wurde ihm die Ersteinschätzung der beiden ihm gehörigen Garagenplätze eröffnet.