ben vom 2. Juni 2021 auf die drohende Verschlechterung aufmerksam gemacht, ihnen die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben und sie auf die Möglichkeit eines Rückzugs hingewiesen hatte, durfte es -7- den Einspracheentscheid zu Ungunsten der Beschwerdeführer abändern und somit eine reformatio in peius vornehmen.