2. Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Beschwerde ist vollumfänglich einzutreten. -5- II. 1. 1.1. Der vorliegende Rechtsstreit dreht sich um die Frage, in welcher Höhe Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft in Y. bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zum Abzug zuzulassen sind.