Das Urteil aufzuheben. Die Liegenschaftsunterhaltskosten LUK 2017 in Höhe von CHF9152 für Liegenschaft eine 4.5Zi. Eigentumswohnung an der Z.-Strasse, Y. zum Abzug in Steuer zuzulassen. Alle Anders von der definitiven Steuerveranlagung 2017 bleiben bestehen. (Unsere Steuererklärung 2017 zuzulassen). -4- Alles unter kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 8% MwSt.) zu Lasten der Berufungsgegnerin Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.