Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 22. Juli 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. und B. sind Stockwerkeigentümer einer 4.5-Zimmerwohnung mit Tiefgarage (Baujahr 1977) an der Z.-Strasse 28 in Y.. Im Jahr 2017 vermieteten sie diese Wohnung zimmerweise an fünf verschiedene Personen und die Tiefgarage an ein Unternehmen. 2. In der Steuererklärung 2017 gaben A. und B. die Liegenschaft in Y. als Privatvermögen an und deklarierten dafür Mietzinseinnahmen von Fr. 21'429.00. Diese setzten sich gemäss Selbstdeklaration wie folgt zusammen: