2. Am 8. Dezember 2021 wies der Instruktionsrichter das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Am 14. Dezember 2021 leistete der Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss. 3. In seiner Beschwerdeantwort vom 1. November 2021 schloss der Regierungsrat auf Nichteintreten auf die Beschwerde. Der Beschwerdeführer hielt in seiner unaufgefordert eingereichten Replik vom 17. Dezember 2021 an seinen Anträgen fest. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 17. Mai 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: