Empfehlungen (zur Fundation und Ausbildung der untersten Geschosse, zur Baugrubensicherung, zum Aushub, zur Wasserhaltung, zur Trockenhaltung der unterirdischen Gebäudeteile und zur Dachwasserversickerung) von der Bauherrin zu beachten, auch wenn sie in den vom Gemeinderat formulierten Bedingungen und Auflagen nicht noch einmal enthalten sind.