1906-08 "Schnitte A / B / C", Massstab 1:100 [Vorakten, act. 55]). Bei einer Hangneigung von weniger als 10% käme die Gesamthöhe von 11 m zum Zuge, welche die zulässige Fassadenhöhe von weniger als 9 m noch signifikanter überschreiten würde.