tikageschoss angesehen werden, dessen Fassade gemäss § 21a lit. c BauV nicht angerechnet wird. Als Attikageschoss kommt jeweils nur das oberste Geschoss eines Gebäudes, hier also das dritte Obergeschoss in Betracht. Die Hangneigung wird in den Plänen nicht ausgewiesen, beträgt aber mutmasslich mehr als 10% durchschnittlich, sodass die Fassadenhöhe auf der Talseite zu ermitteln ist. Dort beträgt sie ca. 9,5 m, wenn man die Fassade des zweiten Obergeschosses richtigerweise miteinbezieht (vgl. Plan-Nr. 1906-09 "Nordwest-/Nordostfassaden" [Vorakten, act. 54]; Plan-Nr. 1906-08 "Schnitte A / B / C", Massstab 1:100 [Vorakten, act.