bzw. 500 und 501 m ü.M. (Haus B), die für eine Abflachung des Geländes in den Bereichen zwischen den Schnittlinien A und B und den nordwestlichsten Punkten der Dachkonstruktionen sprechen, nicht überschritten sein. Genau verifizieren lässt sich dies allerdings nicht, da die Höhenlinien im Grundriss-Plan Nr. 1906-02 "3. OG + Dachaufsicht" fehlen und zudem keine Koten zu den höchsten Punkten der Dachkonstruktionen vermerkt sind. Solche sind im Übrigen auch aus den Fassadenplänen (Pläne- Nrn. 1906-09 "Nordwest-/Nordostfassaden" [Vorakten, act. 54], 1609-10 "Südost-/Südwestfassaden" [Vorakten, act. 53], Massstab 1:100) und dem Schnittplan nicht ersichtlich.