der Dachkonstruktionen beim Haus B 4,5 m und beim Haus A 3 m nordwestlich der Schnittlinien. Aus dem Grundriss-Plan Nr. 1906-04 "Erdgeschoss", Massstab 1:100 (bei den kommunalen Akten), in welchem die Höhenlinien (teilweise) eingezeichnet sind, lässt sich sodann ablesen, dass das Terrain in nördliche Richtung abfällt. Entsprechend dürfte die Differenz zwischen den nordwestlichsten Punkten der Dachkonstruktionen der obersten Geschosse der beiden Häuser und dem lotrecht darunterliegenden massgebenden Terrain und damit die Gesamthöhe der Häuser mehr als 11 m betragen.