Aus dem Plan Nr. 1906-8 "Schnitte A / B / C", Massstab 1:100 (Vorakten, act. 55) ergeben sich für das Haus A (bei Schnitt A) und das Haus B (bei Schnitt B) jeweils eine Gesamthöhe von 11 m, wobei aus den bei den Akten liegenden Plänen nicht genügend ersichtlich ist, ob die tiefsten Punkte des massgebenden Terrains lotrecht unterhalb der Dachkonstruktionen (der obersten Geschosse der beiden Häuser) tatsächlich genau auf den Schnittlinien A und B liegen. Schaut man sich die Dachaufsicht der Häuser auf dem Grundriss-Plan Nr. 1906-02 "3. OG + Dachaufsicht", Massstab 1:100 (bei den kommunalen Akten) an, befinden sich die nordwestlichsten Punkte