Beim Haus A käme als tiefster Punkt des massgebenden Terrains lotrecht unterhalb der Flachdachkonstruktion höchstens ein Punkt an der Südwestfassade sowie an Teilen der Südost- und Nordwestfassaden in Frage, wo sich die Fassadenfluchten der verschiedenen Geschosse (teilweise) auf gleicher Höhe befinden; beim Haus B an Teilen der Südwest- und Nordwestfassaden. An diesen Fassaden erreicht die Differenz zwischen dem massgebenden Terrain und den Flachdachkonstruktionen jedoch nirgends 12 m (vgl. dazu die Vorakten, act. 53: Plan-Nr. 1906-10 "Südost-/Südwestfassaden" Massstab 1:100; act. 54: Plan-Nr. 1906-09 "Nordwest-/Nordostfassaden" Massstab 1:100; sowie die Grundriss-Pläne-Nrn.