Der tiefste Punkt des massgebenden Terrains lotrecht unterhalb der jeweiligen Flachdachkonstruktion ist weder beim Haus A noch beim Haus B auf Höhe der nordöstlichen Fassadenfluchten der ersten sichtbaren Geschosse situiert, die im Vergleich zu den Fassadenfluchten der obersten Geschosse deutlich vorspringend sind. Beim Haus A käme als tiefster Punkt des massgebenden Terrains lotrecht unterhalb der Flachdachkonstruktion höchstens ein Punkt an der Südwestfassade sowie an Teilen der Südost- und Nordwestfassaden in Frage, wo sich die Fassadenfluchten der verschiedenen Geschosse (teilweise) auf gleicher Höhe befinden; beim Haus B an Teilen der Südwest- und Nordwestfassaden.