2.2. Die Beschwerdeführerin kritisiert, der Regierungsrat habe die Gesamt- und die Fassadenhöhe falsch ermittelt. Beim Plan Nordostfassade (Vorakten, act. 54: Plan-Nr. 1906-09 "Nordwest-/Nordostfassaden" Massstab 1:100) handle es sich um einen Ansichtsplan, der die Nordostfassaden samt Gebäuderücksprüngen bei den obersten Geschossen zeige. Ein zuverlässigeres Bild für die Messung der Fassaden- und Gesamthöhe vermittelten die Schnittpläne A–C (Vorakten, act. 55: Plan-Nr. 1906-08 "Schnitte A / B / C" Massstab 1:100). Ausserdem sei zu beachten, dass das Gelände nicht gleichmässig verlaufe und im nördlichen Grenzbereich stärker geneigt sei.