2. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer). 2. Mit Beschwerdeantwort vom 25. Oktober 2021 stellte der Rechtsdienst des Regierungsrats im Namen des Regierungsrats Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Aktenergänzung und Neubeurteilung an den Gemeinderat X. zurückzuweisen. Der Gemeinderat X. beantragte demgegenüber mit Protokollauszug zur Sitzung vom 1. November 2021 (Datum Postaufgabe: 5. November 2021) die Gutheissung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Beschwerdegegner.