A. Am 7. Dezember 2020 bewilligte der Gemeinderat X. der A. AG die Wohnüberbauung "E." mit 13 Wohneinheiten samt Tiefgarage als Arealüberbauung auf der Parzelle Nr. aaa der Gemeinde X. Gleichzeitig wies der Gemeinderat die gegen das Bauvorhaben erhobenen Einwendungen unter anderem von B. sowie C. und D. ab. Die am 3. August 2020 erteilte Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, zu den kantonalen Prüfbelangen (Kantonsstrassenabstand, Gewässerraum, Nutzungsbewilligung, fischereirechtliche Bewilligung), einschliesslich der von der Abteilung für Baubewilligungen koordinierten Zustimmungen/