von Fr. 238.00, gesamthaft Fr. 4'238.00, sind von den Beschwerdeführenden bzw. ihren gesetzlichen Vertretern zu bezahlen, unter solidarischer Haftbarkeit. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) den Regierungsrat Mitteilung an: das DGS, Generalsekretariat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten