Anwendung werden von den Beschwerdeführenden nicht in Frage gestellt. Im Übrigen ist zu beachten, dass sich die Ausgangslage während der Covid-19-Pandemie insbesondere aufgrund von Virus-Mutationen, des zunehmenden Anteils der geimpften Bevölkerung und der sich stetig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend veränderte. Das Bundesgericht erwog, dass Massnahmen, die in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund des damaligen Kenntnisstands als gerechtfertigt betrachtet wurden, mit besserem Wissen später als unnötig erscheinen könnten;