Es könne angezeigt sein, rigorose Massnahmen bereits zu ergreifen, bevor es zu schweren Beeinträchtigungen komme, um zu verhindern, dass später noch strengere Massnahmen getroffen werden müssten. Den fachlich zuständigen und politisch verantwortlichen Behörden müsse ein relativ bedeutender Beurteilungsspielraum zugestanden werden (Urteil des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021, Erw. 5.5-5.7; 2C_228/2021 vom 23. November 2021, Erw. 4.7-4.9).