4.1; 2C_228/2021 vom 23. November 2021, Erw. 4.2). Ein Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) liegt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unbestrittenermassen vor (Urteil des Bundesgerichts 2C_228/2021 vom 23. November 2021, Erw. 4.3). In den erwähnten Urteilen werden die Voraussetzungen für Eingriffe in Grundrechte (Art. 36 BV) ausführlich dargelegt. Dabei wird insbesondere klargestellt, dass Art. 40 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 28. September 2012 (Epidemiengesetz, EpG;