Weiter äussern sich die Urteile des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021 und 2C_228/2021 vom selben Datum eingehend zu den bundesrechtlichen Grundlagen einer Maskentragpflicht an Schulen. Im Einzelnen enthalten sie Ausführungen zum Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV; SR 101]; Urteil des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021, Erw. 4.1; 2C_228/2021 vom 23. November 2021, Erw.