zur von den Beschwerdeführenden befürchteten Schädlichkeit von Gesichtsmasken und zu mit dem Maskentragen verbundenen Unannehmlichkeiten. Dabei werden massgebliche Studien, welche im Urteilszeitpunkt vorlagen, abgehandelt (Urteil des Bundesgerichts 2C_183/2021 vom 23. November 2021, Erw. 6.4; 2C_228/2021 vom 23. November 2021, Erw. 5.4, 5.5). - 10 -