2. 2.1. Nachdem die angefochtene Allgemeinverfügung während des Beschwerdeverfahrens aufgehoben worden ist, verlangen die Beschwerdeführenden nicht mehr deren Aufhebung (ursprüngliches Begehren Ziffer 1), sondern nur noch, dass sie "für rechtswidrig zu erklären" sei (ursprüngliches Begehren Ziffer 2; vgl. vorne lit. B/1 und B/5). Sinngemäss wird damit beantragt, es sei die Rechtswidrigkeit der mittlerweile aufgehobenen Allgemeinverfügung festzustellen.