3. Per Ende Oktober 2021 hat der Regierungsrat die verfügte Maskentragpflicht an den Schulen unter Verweis auf die günstige epidemiologische Entwicklung wieder aufgehoben. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 18. November 2021 beantragte das DGS, Generalsekretariat, namens des Regierungsrats: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 30. September 2021 beziehungsweise die darin gestellten Anträge seien vollumfänglich abzuweisen. -7- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführer.