2. Eventualiter A zu Ziff. 1 (für den Fall, dass das Urteil erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des angefochtenen Beschlusses ergeht): Der unter Ziff. 1 bezeichnete Beschluss sei mit Bezug auf die angeordnete Maskenpflicht für Schulkinder für rechtswidrig zu erklären. 3. Beweisantrag: Es sei anzuordnen, dass die Vorinstanz belastbare Begründung und Evidenz für die Rechtmässigkeit der Mundnasenschutzpflicht ab der 5. Primarklasse im Sinne der Beweisanträge gem. II./Ziff. 2.16 dem Gericht einzureichen hat.