B. 1. Gegen die Allgemeinverfügung liessen 18 Schülerinnen und Schüler, gesetzlich vertreten durch die Eltern, mit Eingabe vom 29. September 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben mit folgenden Begehren: 1. Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau vom 30. August 2021, Nr. 2021-001029 betreffend Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie; Anordnung Maskentragpflicht in der Schule ab der 5. Primarschulklasse bis und mit Sekundarstufe II, sei sofort aufzuheben. -6-