A. 1. Im Verlauf der Covid-19-Pandemie ordnete der Kanton Aargau diverse Schutzmassnahmen an, unter anderem betreffend Maskentragen an Schulen. Zunächst wurden entsprechende Massnahmen anhand von Verwaltungsverordnungen getroffen. Im Anschluss wurden diesbezügliche Regelungen in Rechtsverordnungen erlassen. Schliesslich wurde die Maskentragpflicht an Schulen mittels Allgemeinverfügung angeordnet. 2. Am 30. August 2021 erliess der Regierungsrat folgende Allgemeinverfügung: