Urteil des Bundesgerichts 2A. 483/2000 vom 23. April 2001). In gleichem Sinne wird die Verheimlichung einer bigamischen Ehe als Grund für die Nichtigerklärung einer darauf gestützten erleichterten Einbürgerung gewertet (vgl. das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichts 5A.6/2003 vom 24. Juli 2003). Nach dem Gesagten erhellt, dass auch das Eingehen einer Mehrfachehe als schwerwiegender Verstoss gegen die öffentliche Ordnung zu qualifizieren ist. Nicht entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wie das fragliche Verhalten der betroffenen Person strafrechtlich geahndet, insbesondere ob - 16 -