Urteil des Bundesgerichts 2C_288/2020 vom 18. August 2020, Erw. 6 m.w.H.). Sollte dies nicht der Fall sein, ist in einem nächsten Schritt abzuklären, ob die Eheschliessung in der Schweiz während eines bewilligungsfreien Aufenthalts im Rahmen eines Schengenvisums oder eines räumlich auf die Schweiz begrenzten landesrechtlichen Visums erfolgen kann (Urteile des Bundesgerichts 2C_962/2013 vom 13. Februar 2015, Erw. 4.3 f.; 2C_1019/2018 vom 11. Dezember 2018, Erw. 4.1 f.; 2C_288/2020 vom 18. August 2020, Erw. 6.2). Ist dies nicht möglich, ist die betroffene Person für die Legalisierung ihres Aufenthalts auf eine (Kurz- )Aufenthaltsbewilligung angewiesen.